Merkwürdige Verkäuferstrategie
Verfasst: Di 10. Feb 2009, 11:24
Neulich habe ich mal wieder bei Ebay einen Laptop ersteigert. Es handelte sich um einen IBM Thinkpad T41, der als "defekt" angeboten wurde. Anhand der Beschreibung und meiner Erfahrung mit diesem Modell und der Möglichkeit, defekte Teile austauschen zu können, habe ich das Gerät schließlich ersteigert.
Worin besteht nun das Ziel, ein defektes Gerät zu ersteigern ?
1. Man verwendet es, um für ein anderes Gerät gleicher Bauart Ersatzteile zu bekommen, um dieses wieder funktionstüchtig zu bekommen.
2. Man versucht, das defekt gekaufte Gerät selbst wieder funktionstüchtig herzustellen und ist sich im Klaren, dass man evt. Ersatzteile benötigen könnte.
Meines Erachtens ist es nicht im Sinne des Käufers, ein defektes Gerät zu kaufen, nur um dem Verkäufer dafür Geld zu zahlen und das Gerät anschließend zu verschrotten. Wie dem auch sei, man verfolgt damit irgendwelche Ziele, die bestimmt nicht völlig uneigennützig sind ?
Hier ist nun die Auktion:
Das Gerät, das schließlich geliefert wurde, war mit einer französischen Tastatur ausgestattet, das Netzteil fehlte und die Gehäuseabdeckung für den Festplattenschacht war auch nicht dabei. Anhand der Beschreibung und dem Umstand, dass ich die deutsche Ebay- Plattform verwendet habe, erscheint es mir nicht korrekt, dass nicht auf diese Umstände hingewiesen wurde.
Der Verkäufer hingegen argumentiert, dass jemand, der auf diesen Artikel bieten möchte, sich ja vorher informieren könnte...
Dies halte ich persönlich für eine Frechheit. Ich bin der Meinung, dass jemand, der etwas zum Verkauf anbietet, Abweichungen von Standard entsprechend offenlegen muss. Wenn also die Festplatte fehlt, was ja so beschrieben ist, heißt das ja nicht gleichsam, dass dann auch die Schachtabdeckung fehlt. Diese ist Bestandteil des Gehäuses und nicht der Festplatte.
Ebenso ist es nicht zumutbar, dass der Käufer in Erfahrung bringen muss, für welche Nationalität die Tastatur ausgelegt ist. Wenn ich in Deutschland ein Auto kaufe, gehe ich davon aus, dass das Lenkrad sich auf der linken Seite befindet und ich nicht explizit dafür mit dem Händler Rücksprache halten muss. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder, der in Deutschland ein Elektrogrät kaufen möchte, darauf achten müßte, dass der Netzstecker der deutschen Norm entspricht und das Gerät auch tatsächlich mit 230V betrieben werden kann ?
Ein Netzgerät gehört meines Erachtens zu einem Laptop dazu, gleichgültig, ob dieser defekt oder funktionstüchtig ist...
Das Netzteil und die Abdeckung will der Verkäufer mir nun nach meiner Reklamation zusenden, eine deutsche Tastatur hat er allerdings nicht...
Bei der Überprüfung des Gerätes ist mir nun auch noch aufgefallen, dass WLAN nicht funktioniert. Zunächst glaubte ich, dass dies neben der USB- Geschichte ein weiterer Defekt sein könnte, wenngleich auch nicht extra in der Beschreibung zum Produkt erwähnt. Es wurde auch etwas missverständlich bei der Fehlerbeschreibung "unter anderem" ausgedrückt und ich hätte u.U. damit leben müssen. Jedoch, als ich das Gerät aufschraubte, stellte ich mit Erstaunen fest, dass das WLAN- Adapter ausgebaut worden war und die Kontakte mit einem Papiertütchen umwickelt worden waren, damit sie nicht frei auf der Platine lagen. Beim T41 ist die WLAN- Funktionalität ein intergraler Bestandteil der Gerätespezifikation. Wird dieses Adapter vorsetzlich entfernt, stellt dies eine grobe Täuschung des Kunden dar.
Inzwischen bin ich echt wütend auf den Ebay- Verkäufer mit 100% positiver Bewertung...
Gruß,
thbrueck
Worin besteht nun das Ziel, ein defektes Gerät zu ersteigern ?
1. Man verwendet es, um für ein anderes Gerät gleicher Bauart Ersatzteile zu bekommen, um dieses wieder funktionstüchtig zu bekommen.
2. Man versucht, das defekt gekaufte Gerät selbst wieder funktionstüchtig herzustellen und ist sich im Klaren, dass man evt. Ersatzteile benötigen könnte.
Meines Erachtens ist es nicht im Sinne des Käufers, ein defektes Gerät zu kaufen, nur um dem Verkäufer dafür Geld zu zahlen und das Gerät anschließend zu verschrotten. Wie dem auch sei, man verfolgt damit irgendwelche Ziele, die bestimmt nicht völlig uneigennützig sind ?
Hier ist nun die Auktion:
Das Gerät, das schließlich geliefert wurde, war mit einer französischen Tastatur ausgestattet, das Netzteil fehlte und die Gehäuseabdeckung für den Festplattenschacht war auch nicht dabei. Anhand der Beschreibung und dem Umstand, dass ich die deutsche Ebay- Plattform verwendet habe, erscheint es mir nicht korrekt, dass nicht auf diese Umstände hingewiesen wurde.
Der Verkäufer hingegen argumentiert, dass jemand, der auf diesen Artikel bieten möchte, sich ja vorher informieren könnte...
Dies halte ich persönlich für eine Frechheit. Ich bin der Meinung, dass jemand, der etwas zum Verkauf anbietet, Abweichungen von Standard entsprechend offenlegen muss. Wenn also die Festplatte fehlt, was ja so beschrieben ist, heißt das ja nicht gleichsam, dass dann auch die Schachtabdeckung fehlt. Diese ist Bestandteil des Gehäuses und nicht der Festplatte.
Ebenso ist es nicht zumutbar, dass der Käufer in Erfahrung bringen muss, für welche Nationalität die Tastatur ausgelegt ist. Wenn ich in Deutschland ein Auto kaufe, gehe ich davon aus, dass das Lenkrad sich auf der linken Seite befindet und ich nicht explizit dafür mit dem Händler Rücksprache halten muss. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder, der in Deutschland ein Elektrogrät kaufen möchte, darauf achten müßte, dass der Netzstecker der deutschen Norm entspricht und das Gerät auch tatsächlich mit 230V betrieben werden kann ?
Ein Netzgerät gehört meines Erachtens zu einem Laptop dazu, gleichgültig, ob dieser defekt oder funktionstüchtig ist...
Das Netzteil und die Abdeckung will der Verkäufer mir nun nach meiner Reklamation zusenden, eine deutsche Tastatur hat er allerdings nicht...
Bei der Überprüfung des Gerätes ist mir nun auch noch aufgefallen, dass WLAN nicht funktioniert. Zunächst glaubte ich, dass dies neben der USB- Geschichte ein weiterer Defekt sein könnte, wenngleich auch nicht extra in der Beschreibung zum Produkt erwähnt. Es wurde auch etwas missverständlich bei der Fehlerbeschreibung "unter anderem" ausgedrückt und ich hätte u.U. damit leben müssen. Jedoch, als ich das Gerät aufschraubte, stellte ich mit Erstaunen fest, dass das WLAN- Adapter ausgebaut worden war und die Kontakte mit einem Papiertütchen umwickelt worden waren, damit sie nicht frei auf der Platine lagen. Beim T41 ist die WLAN- Funktionalität ein intergraler Bestandteil der Gerätespezifikation. Wird dieses Adapter vorsetzlich entfernt, stellt dies eine grobe Täuschung des Kunden dar.
Inzwischen bin ich echt wütend auf den Ebay- Verkäufer mit 100% positiver Bewertung...
Gruß,
thbrueck