Online-Überwachung beim Zoll?
Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 20:09
Zur Zeit plant der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zufolge nur der Zoll eine "Quellen-Telekommunikationsüberwachung". Diese Überwachungsmaßnahme, bei "der die Übertragung einer Überwachungssoftware auf das Endgerät des Beschuldigten und die Nutzung dieser Software auch im Wege einer Fernsteuerung" erfolgt, ähnelt sehr der "Online-Durchsuchung". Andere Behörden wie zum Beispiel das Bundeskriminalamt würden eine solche Maßnahem zur Zeit nicht planen; über eventuelle Pläne der Geheimdienste enthält die Antwort keine Aussagen, hierzu wird auf die entsprechenden parlamentarischen Gremien verwiesen. Dies berichtet heise online.
Bei einer "Quellen-TKÜ" wird ein Programm auf einen Rechner eingebracht, das Daten, die verschlüsselt übertragen werden sollen (z.B. Internet-Telefonie) vor der Verschlüsselung abfängt und so ein Abhören erlaubt. Auch wenn sich die Techniken ähneln, handelt es sich bei dem Programm hierfür, welches der Zoll besitzt, nicht um die im Innenausschuss diskutierte "Remote Forensic Software" für die Online-Durchsuchung, so die Stellungnahme der Bundesregierung. Eine Ausforschung anderer auf dem Computer gespeicherter Daten soll ausgeschlossen sein.
Diese Trennung zwischen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung überzeugte zwischen die FDP nicht: "Eine Handvoll hier, eine Handvoll da – am Ende braucht man recht viele Hände, um die Fälle noch zu zählen. Wenn das so weitergeht, wird die heimliche Online-Durchsuchung entgegen aller Beteuerungen doch noch zur Standardmaßnahme der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern", so Gisela Piltz, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Quelle: Datenschutz.de
Bei einer "Quellen-TKÜ" wird ein Programm auf einen Rechner eingebracht, das Daten, die verschlüsselt übertragen werden sollen (z.B. Internet-Telefonie) vor der Verschlüsselung abfängt und so ein Abhören erlaubt. Auch wenn sich die Techniken ähneln, handelt es sich bei dem Programm hierfür, welches der Zoll besitzt, nicht um die im Innenausschuss diskutierte "Remote Forensic Software" für die Online-Durchsuchung, so die Stellungnahme der Bundesregierung. Eine Ausforschung anderer auf dem Computer gespeicherter Daten soll ausgeschlossen sein.
Diese Trennung zwischen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung überzeugte zwischen die FDP nicht: "Eine Handvoll hier, eine Handvoll da – am Ende braucht man recht viele Hände, um die Fälle noch zu zählen. Wenn das so weitergeht, wird die heimliche Online-Durchsuchung entgegen aller Beteuerungen doch noch zur Standardmaßnahme der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern", so Gisela Piltz, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Quelle: Datenschutz.de